Willkommen beim Universitätsrat

Schleswig-Holstein!


Der Universitätsrat Schleswig-Holstein wurde im Jahre 2007 nach den Vorgaben des Hochschulgesetzes von 2007 etabliert. In Zusammenarbeit mit der Landesregierung, den anderen Hochschulen sowie außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen in Schleswig-Holstein begleitet, bewertet, berät und fördert er die Arbeit der drei Universitäten

Er wirkt auf Zusammenarbeit und Koordination im Bildungs- und Wissenschaftssystem des Landes und seiner Nachbarregionen hin. Diese Tätigkeit bewegt sich im Wesentlichen auf einer strategischen Ebene und respektiert die Autonomie der Universitäten in Schleswig-Holstein und ihre operative Entscheidungs- und Handlungskompetenz. Ziel des Universitätsrats ist es, Entwicklung und Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten, ihre Fähigkeit zu selbstverantwortlichen Entscheidungen über ihre strategischen Ziele, ihre Bereitschaft zur Entwicklung und Umsetzung von Profil und Schwerpunkten, ihre überregionale Sichtbarkeit und Attraktivität für Studierende und Wissenschaftler sowie ihren Beitrag zur kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes Schleswig-Holstein zu unterstützen.